AwSV / WHG Planung für Industrieanlagen

Rückhaltung, Dichtflächen, Sachverständigenabstimmung, Fachbetriebe und behördliche Anzeige für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

INOPCO unterstützt Betreiber, Bauherren und Projektteams bei der Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im Fokus stehen rechtssichere Anlagenabgrenzung, technische Rückhaltung, Dichtflächen, Stoffbewertung, Sachverständigenabstimmung und die Koordination der Realisierung.

AwSV-/WHG-Planung ist bei Industrieanlagen selten ein isoliertes Detail. Tanklager, Abfüllplätze, Prozessanlagen, Produktionsbereiche, Rohrleitungen, Rückhalteräume, Entwässerung, Dichtflächen, Leckageerkennung und Betriebsorganisation müssen zusammen betrachtet werden.

INOPCO gliedert diese Leistungen ähnlich wie die HOAI: von der Grundlagenermittlung über Konzept, Anzeige, Ausführungsgrundlagen und Fachbetriebskoordination bis zur Realisierungsbegleitung und Dokumentation.

AwSV- und WHG-Planung für Industrieanlagen mit Rückhaltung und Dichtflächen

Kurzantwort

AwSV-/WHG-Planung sorgt dafür, dass Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen so geplant, angezeigt, geprüft, ausgeführt und betrieben werden können, dass Gewässer wirksam geschützt werden.

Für wen?

Für Betreiber von Industrieanlagen, Tanklagern, Abfüllflächen, Prozessanlagen, Chemie-, Produktions-, Energie- und Lagerstandorten mit wassergefährdenden Stoffen.

Ergebnis

Anlagenabgrenzung, Stoffbewertung, Gefährdungsstufe, Rückhaltekonzept, Dichtflächenkonzept, Sachverständigenabstimmung, Anzeige und Realisierungsgrundlagen.

Rückhaltung und Dichtflächen für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Rechtlicher Rahmen: WHG und AwSV

Gewässerschutz, allgemein anerkannte Regeln der Technik und Betreiberpflichten

§ 62 WHG fordert, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist. Die AwSV konkretisiert diese Anforderungen für Anlagen, Stoffe, Gefährdungsstufen, Prüfpflichten, Anzeige, Sachverständige und Fachbetriebe.

Für die Planung bedeutet das: Anlagen müssen sauber abgegrenzt, Stoffe und Mengen bewertet, Rückhalteeinrichtungen dimensioniert, Dichtflächen geeignet gewählt, Entwässerung und Havariebetrachtung geklärt und Schnittstellen zu Sachverständigen, Behörden und Fachbetrieben früh eingebunden werden.

  • WHG: Grundpflicht zum Schutz der Gewässer bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
  • AwSV: Anforderungen an Anlagen, Stoffe, Gefährdungsstufen, Anzeige und Prüfpflichten
  • Technische Regeln: DWA-TRwS, DWA-A 786, DAfStb-Richtlinien und Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen
  • Ausführung: bestimmte Tätigkeiten nur durch WHG-/AwSV-Fachbetriebe

AwSV-Planung ähnlich HOAI gegliedert

Planung, Anzeige, Ausführungsvorbereitung und Realisierungsbegleitung strukturiert aufbauen

1. Grundlagenermittlung

Standort, Bestand, Anlagenart, Stoffe, Mengen, WGK, Betriebsweise, Entwässerung, Behördenstatus und vorhandene Nachweise erfassen.

2. Vorplanung / Machbarkeit

AwSV-Relevanz, Anlagenabgrenzung, Gefährdungsstufe, Rückhaltebedarf, Dichtflächen, Entwässerung und mögliche Genehmigungsrisiken prüfen.

3. Konzeptplanung

Rückhaltekonzept, Dichtflächenkonzept, Leckageerkennung, Havariebereiche, Rohrleitungen, Armaturen, Abläufe und Betriebsorganisation abstimmen.

4. Behördenanzeige

Erforderliche Angaben zu Betreiber, Standort, Anlagenabgrenzung, Stoffen, Verwendbarkeitsnachweisen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen vorbereiten.

5. Ausführungsgrundlagen

Planunterlagen, Details, Material- und Bauweisenanforderungen, Ausschreibungsgrundlagen und Schnittstellen zur Bau- und Tragwerksplanung erstellen.

6. Fachbetriebskoordination

WHG-/AwSV-Fachbetriebe einbinden, Ausführungsdetails klären, Dokumentationsanforderungen abstimmen und Bauablauf fachlich begleiten.

7. Sachverständigenabstimmung

AwSV-Sachverständige früh einbinden, Prüfumfang und Unterlagen klären, Planungsstand rückkoppeln und Prüfvorbereitung unterstützen.

8. Realisierungsbegleitung

Ausführung, Fachbetrieb, Nachweise, Fotodokumentation, Abnahmen, Mängelpunkte und Übergabeunterlagen projektbezogen koordinieren.

9. Betreiberunterlagen

Betriebsanweisungen, Merkblätter, Prüfunterlagen, Revisionsdokumentation und Nachweisstruktur für den laufenden Betrieb vorbereiten.

Abgrenzung: Die Ausführung bleibt WHG-zugelassenen beziehungsweise AwSV-zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten. INOPCO übernimmt Planung, Koordination, Ausschreibungs- und Ausführungsgrundlagen sowie die Begleitung von Fachbetrieb und Sachverständigem auf Wunsch des Bauherrn.

Leistungsumfang AwSV / WHG

Technische Planung, Regelwerksbezug und Schnittstellenkoordination aus einer Hand

Anlagenabgrenzung

Abgrenzung von Lager-, Abfüll-, Umschlag-, Herstell-, Behandlungs- und Verwendungsanlagen inklusive Rohrleitungen, Nebenanlagen und Entwässerung.

Stoffe & WGK

Erfassung wassergefährdender Stoffe, Mengen, Gebinde, Aggregatzustände, Sicherheitsdaten, Wassergefährdungsklassen und Betriebszustände.

Rückhaltung

Konzeption von Rückhalteräumen, Auffangwannen, Havarieflächen, Überfüllsicherung, Leckageerkennung und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

Dichtflächen

Auswahl geeigneter Bauweisen und Details für Dichtflächen auf Basis von Beanspruchung, Stoffen, Nutzung, Reinigung, Entwässerung und Regelwerk.

Anzeige & Unterlagen

Vorbereitung der behördlichen Anzeige, technischer Beschreibungen, Pläne, Verwendbarkeitsnachweise, Betriebsorganisation und Prüfunterlagen.

Sachverständige & Fachbetriebe

Koordination von AwSV-Sachverständigen, WHG-Fachbetrieben, Bauunternehmen, Betreiber, Behörde, Bauplanung, TGA und Tragwerksplanung.

Koordination von AwSV-Sachverständigem und WHG-Fachbetrieb

Besonderheit: AwSV-Sachverständige und Fachbetriebe

Prüfung, Ausführung und Dokumentation früh in die Planung integrieren

Bei prüfpflichtigen Anlagen ist der AwSV-Sachverständige eine zentrale Schnittstelle. Er bewertet die Anlage auf Grundlage der Prüfungen, dokumentiert Mängel und kann gefährliche Mängel feststellen. Die Anforderungen des Sachverständigen sollten deshalb nicht erst nach Ausführung, sondern bereits in der Planung berücksichtigt werden.

Bestimmte Arbeiten an Anlagen und Anlagenteilen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. INOPCO plant diese Schnittstelle mit ein, bereitet die Ausführungs- und Ausschreibungsgrundlagen vor und begleitet Fachbetrieb und Sachverständigen auf Wunsch des Bauherrn.

  • frühe Sachverständigenabstimmung vor kostenintensiver Ausführung
  • fachbetriebsgerechte Ausschreibungs- und Ausführungsgrundlagen
  • Rückkopplung von Prüfhinweisen in Planung und Bauausführung
  • Dokumentation für Betreiber, Behörde und wiederkehrende Prüfungen

Regelwerke und technische Anforderungen

Planung auf Basis von WHG, AwSV und anerkannten Regeln der Technik

DWA-TRwS

Technische Regeln wassergefährdender Stoffe konkretisieren Anforderungen an bestimmte Anlagenarten, Bauweisen und betriebliche Maßnahmen.

DWA-A 786

Für die Planung von Dichtflächen ist insbesondere die TRwS 786 zur Ausführung von Dichtflächen relevant.

DAfStb / MVV TB

Bei Betonbau und Dichtflächen können die DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen relevant werden.

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Häufige Fragen zu AwSV / WHG

Antworten für Betreiber, Bauherren, Projektleiter und technische Verantwortliche
Wann ist eine Anlage AwSV-relevant?
Eine Anlage ist AwSV-relevant, wenn in ihr wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Entscheidend sind Anlagenabgrenzung, Stoffe, Mengen, Wassergefährdungsklassen, Betriebsweise und Standort.
Welche Unterlagen werden für die Anzeige benötigt?
Typisch sind Angaben zu Betreiber, Standort, Anlagenabgrenzung, wassergefährdenden Stoffen, bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Anlagensicherheit bedeutsam sind.
Wer führt AwSV-Anlagen aus?
Bestimmte Arbeiten an AwSV-Anlagen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. INOPCO übernimmt die Planung, Koordination und Begleitung, nicht die fachbetriebspflichtige Ausführung.
Wann sollte der Sachverständige eingebunden werden?
Der AwSV-Sachverständige sollte möglichst früh eingebunden werden, insbesondere bei prüfpflichtigen Anlagen, komplexen Rückhaltekonzepten, Dichtflächen, Bestandsumbauten oder Schnittstellen zu BImSchG-, Bau- und Wasserrechtsverfahren.

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