AwSV / WHG Planung für Industrieanlagen
Rückhaltung, Dichtflächen, Sachverständigenabstimmung, Fachbetriebe und behördliche Anzeige für Anlagen mit wassergefährdenden StoffenINOPCO unterstützt Betreiber, Bauherren und Projektteams bei der Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im Fokus stehen rechtssichere Anlagenabgrenzung, technische Rückhaltung, Dichtflächen, Stoffbewertung, Sachverständigenabstimmung und die Koordination der Realisierung.
AwSV-/WHG-Planung ist bei Industrieanlagen selten ein isoliertes Detail. Tanklager, Abfüllplätze, Prozessanlagen, Produktionsbereiche, Rohrleitungen, Rückhalteräume, Entwässerung, Dichtflächen, Leckageerkennung und Betriebsorganisation müssen zusammen betrachtet werden.
INOPCO gliedert diese Leistungen ähnlich wie die HOAI: von der Grundlagenermittlung über Konzept, Anzeige, Ausführungsgrundlagen und Fachbetriebskoordination bis zur Realisierungsbegleitung und Dokumentation.
Kurzantwort
AwSV-/WHG-Planung sorgt dafür, dass Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen so geplant, angezeigt, geprüft, ausgeführt und betrieben werden können, dass Gewässer wirksam geschützt werden.
Für wen?
Für Betreiber von Industrieanlagen, Tanklagern, Abfüllflächen, Prozessanlagen, Chemie-, Produktions-, Energie- und Lagerstandorten mit wassergefährdenden Stoffen.
Ergebnis
Anlagenabgrenzung, Stoffbewertung, Gefährdungsstufe, Rückhaltekonzept, Dichtflächenkonzept, Sachverständigenabstimmung, Anzeige und Realisierungsgrundlagen.
Rechtlicher Rahmen: WHG und AwSV
Gewässerschutz, allgemein anerkannte Regeln der Technik und Betreiberpflichten§ 62 WHG fordert, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist. Die AwSV konkretisiert diese Anforderungen für Anlagen, Stoffe, Gefährdungsstufen, Prüfpflichten, Anzeige, Sachverständige und Fachbetriebe.
Für die Planung bedeutet das: Anlagen müssen sauber abgegrenzt, Stoffe und Mengen bewertet, Rückhalteeinrichtungen dimensioniert, Dichtflächen geeignet gewählt, Entwässerung und Havariebetrachtung geklärt und Schnittstellen zu Sachverständigen, Behörden und Fachbetrieben früh eingebunden werden.
- WHG: Grundpflicht zum Schutz der Gewässer bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- AwSV: Anforderungen an Anlagen, Stoffe, Gefährdungsstufen, Anzeige und Prüfpflichten
- Technische Regeln: DWA-TRwS, DWA-A 786, DAfStb-Richtlinien und Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen
- Ausführung: bestimmte Tätigkeiten nur durch WHG-/AwSV-Fachbetriebe
AwSV-Planung ähnlich HOAI gegliedert
Planung, Anzeige, Ausführungsvorbereitung und Realisierungsbegleitung strukturiert aufbauen1. Grundlagenermittlung
Standort, Bestand, Anlagenart, Stoffe, Mengen, WGK, Betriebsweise, Entwässerung, Behördenstatus und vorhandene Nachweise erfassen.
2. Vorplanung / Machbarkeit
AwSV-Relevanz, Anlagenabgrenzung, Gefährdungsstufe, Rückhaltebedarf, Dichtflächen, Entwässerung und mögliche Genehmigungsrisiken prüfen.
3. Konzeptplanung
Rückhaltekonzept, Dichtflächenkonzept, Leckageerkennung, Havariebereiche, Rohrleitungen, Armaturen, Abläufe und Betriebsorganisation abstimmen.
4. Behördenanzeige
Erforderliche Angaben zu Betreiber, Standort, Anlagenabgrenzung, Stoffen, Verwendbarkeitsnachweisen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen vorbereiten.
5. Ausführungsgrundlagen
Planunterlagen, Details, Material- und Bauweisenanforderungen, Ausschreibungsgrundlagen und Schnittstellen zur Bau- und Tragwerksplanung erstellen.
6. Fachbetriebskoordination
WHG-/AwSV-Fachbetriebe einbinden, Ausführungsdetails klären, Dokumentationsanforderungen abstimmen und Bauablauf fachlich begleiten.
7. Sachverständigenabstimmung
AwSV-Sachverständige früh einbinden, Prüfumfang und Unterlagen klären, Planungsstand rückkoppeln und Prüfvorbereitung unterstützen.
8. Realisierungsbegleitung
Ausführung, Fachbetrieb, Nachweise, Fotodokumentation, Abnahmen, Mängelpunkte und Übergabeunterlagen projektbezogen koordinieren.
9. Betreiberunterlagen
Betriebsanweisungen, Merkblätter, Prüfunterlagen, Revisionsdokumentation und Nachweisstruktur für den laufenden Betrieb vorbereiten.
Leistungsumfang AwSV / WHG
Technische Planung, Regelwerksbezug und Schnittstellenkoordination aus einer HandAnlagenabgrenzung
Abgrenzung von Lager-, Abfüll-, Umschlag-, Herstell-, Behandlungs- und Verwendungsanlagen inklusive Rohrleitungen, Nebenanlagen und Entwässerung.
Stoffe & WGK
Erfassung wassergefährdender Stoffe, Mengen, Gebinde, Aggregatzustände, Sicherheitsdaten, Wassergefährdungsklassen und Betriebszustände.
Rückhaltung
Konzeption von Rückhalteräumen, Auffangwannen, Havarieflächen, Überfüllsicherung, Leckageerkennung und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
Dichtflächen
Auswahl geeigneter Bauweisen und Details für Dichtflächen auf Basis von Beanspruchung, Stoffen, Nutzung, Reinigung, Entwässerung und Regelwerk.
Anzeige & Unterlagen
Vorbereitung der behördlichen Anzeige, technischer Beschreibungen, Pläne, Verwendbarkeitsnachweise, Betriebsorganisation und Prüfunterlagen.
Sachverständige & Fachbetriebe
Koordination von AwSV-Sachverständigen, WHG-Fachbetrieben, Bauunternehmen, Betreiber, Behörde, Bauplanung, TGA und Tragwerksplanung.
Besonderheit: AwSV-Sachverständige und Fachbetriebe
Prüfung, Ausführung und Dokumentation früh in die Planung integrierenBei prüfpflichtigen Anlagen ist der AwSV-Sachverständige eine zentrale Schnittstelle. Er bewertet die Anlage auf Grundlage der Prüfungen, dokumentiert Mängel und kann gefährliche Mängel feststellen. Die Anforderungen des Sachverständigen sollten deshalb nicht erst nach Ausführung, sondern bereits in der Planung berücksichtigt werden.
Bestimmte Arbeiten an Anlagen und Anlagenteilen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. INOPCO plant diese Schnittstelle mit ein, bereitet die Ausführungs- und Ausschreibungsgrundlagen vor und begleitet Fachbetrieb und Sachverständigen auf Wunsch des Bauherrn.
- frühe Sachverständigenabstimmung vor kostenintensiver Ausführung
- fachbetriebsgerechte Ausschreibungs- und Ausführungsgrundlagen
- Rückkopplung von Prüfhinweisen in Planung und Bauausführung
- Dokumentation für Betreiber, Behörde und wiederkehrende Prüfungen
Regelwerke und technische Anforderungen
Planung auf Basis von WHG, AwSV und anerkannten Regeln der TechnikDWA-TRwS
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe konkretisieren Anforderungen an bestimmte Anlagenarten, Bauweisen und betriebliche Maßnahmen.
DWA-A 786
Für die Planung von Dichtflächen ist insbesondere die TRwS 786 zur Ausführung von Dichtflächen relevant.
DAfStb / MVV TB
Bei Betonbau und Dichtflächen können die DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen relevant werden.
Passende Referenzen
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