BAFA-Stichprobenkontrolle zum Energieaudit – Nachweise prüfen und fristgerecht einreichen
Unterstützung bei der BAFA-Nachweisführung nach § 8c EDL-G
Sie haben ein BAFA-Schreiben zur Stichprobenkontrolle erhalten? INOPCO unterstützt Sie dabei, den Pflichtstatus Ihrer Gesellschaft zu klären, vorhandene Nachweise zu prüfen und die elektronische Rückmeldung vorzubereiten.
Wir stimmen mit Ihnen ab, was für eine prüffähige, nachvollziehbar dokumentierte und fristgerechte Nachweisführung benötigt wird – vom Energieauditbericht bis zum Nachweis der Bagatellschwelle. Von Leipzig aus begleiten wir Unternehmen mit Standorten in ganz Deutschland.
Jetzt zuerst klären
- Welche Frist nennt das BAFA-Schreiben?
- Welche juristische Person ist angeschrieben?
- Welche Nachweise liegen bereits vor?
So unterstützen wir bei Ihrer BAFA-Stichprobenkontrolle
1. Schreiben und Frist einordnen
Wir prüfen Anlass, betroffene Gesellschaft, angeforderte Angaben und Termin. Die Frist im konkreten BAFA-Schreiben bildet die Grundlage für den Zeitplan.
2. Pflichtstatus prüfen
Auditpflicht, KMU-Status und mögliche Freistellungen werden anhand der Unternehmensstruktur und vorhandener Belege eingeordnet. Partner- und verbundene Unternehmen werden bei der KMU-Prüfung berücksichtigt.
3. Nachweise auf Prüffähigkeit prüfen
Wir prüfen Energieauditbericht bzw. Freistellungsnachweis auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Unternehmensbezug. Offene Punkte und fehlende Datengrundlagen werden benannt.
4. Rückmeldung vorbereiten
Wir strukturieren die angeforderten Unterlagen und bereiten die Angaben für das elektronische Rückmeldeformular vor. Zuständigkeiten und Unterstützung bei der Einreichung werden vorab vereinbart.
Bagatellschwelle von 500.000 kWh prüfen und nachweisen
Ob die Bagatellregelung nach § 8 Absatz 4 EDL-G greift, muss für die betroffene Gesellschaft nachvollziehbar festgestellt werden. Die Schwelle umfasst den Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg und gilt bei höchstens 500.000 kWh pro Jahr. Maßgeblich ist der letzte vollständige zwölfmonatige Abrechnungszeitraum vor dem Kalenderjahr, in dem das Audit fällig wäre.
Wir führen Abrechnungen, Verbrauchsdaten und Berechnungsgrundlagen zusammen, prüfen die Zuordnung zu Standorten und Gesellschaften und dokumentieren Datenlücken. Ein einzelner Stromverbrauchswert reicht für die Betrachtung aller Energieträger nicht aus.
Die Bagatellregelung beseitigt nicht die Melde- und Nachweisanforderungen. Mehr zu Pflichten, Bezugszeiträumen und regulären Meldefristen.
Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?
Für die erste Prüfung helfen uns die folgenden Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich beim BAFA einzureichen sind, hängt vom Einzelfall und der konkreten Anforderung ab.
- BAFA-Schreiben mit Datum, gesetzter Frist und Bezeichnung der angeschriebenen Gesellschaft
- Vorhandener Energieauditbericht einschließlich zugehöriger Bestätigungen und Anlagen
- Bei Freistellung: vorhandene ISO-50001- oder EMAS-Nachweise mit Geltungsbereich
- Für die Bagatellschwelle: Verbrauchsaufstellung aller Energieträger, Abrechnungen und Berechnungen
- Für die KMU-Prüfung: Unternehmensstruktur, Beteiligungen und relevante Beschäftigten- und Finanzdaten
- Bereits abgegebene Online-Energieauditerklärung sowie bisherige Rückmeldungen und BAFA-Korrespondenz
Bei Unternehmensgruppen prüfen wir, ob die Unterlagen die angeschriebene juristische Person eindeutig abbilden. Wir ordnen die Nachweise so, dass Unternehmensbezug und Datengrundlagen nachvollziehbar bleiben.
Online-Energieauditerklärung und Stichprobenkontrolle
Zwei eigenständige Verfahren
Die reguläre Online-Energieauditerklärung nach § 8c Absatz 1 EDL-G und die Rückmeldung auf eine Stichprobenkontrolle nach Absatz 2 sind getrennt zu bearbeiten. Auch wenn bereits eine Erklärung abgegeben wurde, muss auf das BAFA-Schreiben reagiert werden.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Online-Angaben, beim Zusammenstellen der angeforderten Dokumente und nach Vereinbarung bei der elektronischen Einreichung. Ziel sind vollständige, konsistente und prüffähige Angaben für den jeweiligen Vorgang.
Jetzt Energieaudit starten
Sie benötigen noch ein Energieaudit oder möchten ein bestehendes Audit ergänzen? Wir klären mit Ihnen den erforderlichen Umfang, die verfügbaren Verbrauchsdaten und den Terminplan. So können Sie die Durchführung nach DIN EN 16247-1 gezielt vorbereiten und offene Punkte aus der BAFA-Stichprobenkontrolle berücksichtigen.
Häufige Fragen zur BAFA-Stichprobenkontrolle
BAFA-Schreiben gemeinsam einordnen
Senden Sie uns das Schreiben und teilen Sie uns mit, welche Nachweise bereits vorliegen. Wir klären mit Ihnen offene Fragen, den erforderlichen Prüf- und Unterstützungsumfang sowie die nächsten Schritte für eine EDL-G-konforme Nachweisführung.
Fachliche Grundlage: § 8 EDL-G, § 8c EDL-G und die BAFA-Informationen zum Energieaudit. Stand: .